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Praxis für Logopädie Sprachreich - Logo

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich für den Erfolg der Behandlung selbst beitragen?

Der Therapeut gibt individuell angepasste Tipps, Anregungen und Übungen für Zuhause und den Alltag mit.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Die Dauer der Therapiesitzung richtet sich nach der Verordnung des Arztes. Die Behandlung kann 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens werden 45 Minuten verordnet.

Sind die Eltern bei der Behandlung anwesend?

Die Eltern sind bei der ersten Behandlung dabei. Es erfolgt ein gegenseitiges Kennenlernen und es werden Fragen zur Anamnese (soziales Umfeld, die bisherige Entwicklung, die Krankheitsgeschichte, die Eigenwahrnehmung, Erwartungen an die Therapie) gestellt. Ab der zweiten oder spätestens der dritten Behandlung nehmen die Kinder dann alleine an der Therapie teil.

Was müssen wir zur ersten Behandlung mitbringen?

Bereits ab der 1. Behandlung wird eine logopädischen Verordnung vom Arzt benötigt, die nicht älter als 14-Tage sein sollte.

Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Hausbesuche werden durchgeführt, wenn diese vom Arzt verordnet wurden. Manchmal ist auch eine Behandlung in öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kitas, möglich, wenn diese mit dem Therapeuten und der Einrichtung abgesprochen und von der Krankenkasse genehmigt wurden.

Welche Altersgruppen werden behandelt?

Es werden Patienten jeder Altersgruppe behandelt. Es ist ein Mythos, dass eine logopädische Therapie erst ab einem bestimmten Alter sinnvoll ist.

Wer verordnet die logopädische Therapie?

Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Hausärzte, HNO-Ärzte und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurologen, Kieferorthopäde, Zahnärzte

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die logopädische Therapie. Pro Verordnung ergibt sich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr. Die Zuzahlung errechnet sich dabei individuell je nach Art, Dauer und Umfang der logopädischen Therapie pro Rezept. Es besteht die Möglichkeit eine Befreiung zu beantragen, wenn man 2 % (als chronisch Kranke/r 1 %) des Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Bei Befreiungen zur Zuzahlung ist der Beleg der Krankenkasse bitte der Therapeutin / dem Therapeuten vorzulegen. Ferner sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, die Zuzahlungen jeweils zu Beginn einer Verordnung zu kassieren. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um eventuelle Mehreinnahmen, da der Zuzahlungsbetrag bei der Abrechnung vom Verordnungswert von der Krankenversicherung abgezogen und einbehalten wird. Mit privat versicherten Patienten wird vor Beginn der Therapie ein individueller Behandlungsvertrag geschlossen. Nach Beendigung der Therapiemenge einer Verordnung erhalten die Patienten eine Gesamtrechnung.
Sollte eine Heilmittelverordnung nicht ausgestellt werden, die logopädische Therapie jedoch vonseiten des Patienten erwünscht sein, so besteht die Möglichkeit, eine Privatrechnung zu stellen.

0451 / 140 34 124
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